Sterben / Beerdigung

 

Die kirchliche Bestattung - den Abschied gestalten

Mit dem Tod eines Angehörigen umzugehen, gehört zu den schwersten Aufgaben, vor die wir gestellt werden. Ihre Kirchengemeinde unterstützt sie gerne dabei.
Angehörige der evangelischen Kirche, haben ein Recht darauf, kirchlich bestattet zu werden.

Begleitung von Sterbenden

Sie können einen Pfarrer oder eine Pfarrerinrufen,
-        um mit dem Sterbenden zu beten
-        Abendmahl am Sterbebett und im kleinen Kreis zu feiern
-        zu einer Aussegnungsfeier vor und nach dem Ableben.
Wir kommen sowohl zu Ihnen in die Wohnung als auch in die Krankenhäuser in der Stadt.
Kontakt: 0151 - 423 796 19

 

Wer ist für mich zuständig?

Welche Seelsorger oder Seelsorgerinnen für Sie zuständig ist, richtet sich in erster Linie nach dem Wohnort und der Konfession des Verstorbenen. Wenn Sie sich unsicher sind, helfen wir Ihnen bei der Klärung.

 

Der Gottesdienst zur Bestattung

Zeit und Ort für den Gottesdienst zur Bestattung, auch die Auswahl von Musik, Texten oder Bildern, wird mit ihrem zuständigen Pfarrer bzw. der Pfarrerin zusammen festgelegt. Die Wünsche des oder der Verstorbenen sollen dabei soweit wie möglich Berücksichtigung finden.

 

Bestattung von Verstorbenen, die einer anderen Konfession angehörten

Gehört der Verstorbenen einer anderen Konfession als der evang.-lutherischen an, ist eine Absprache mit dem zuständigen Geistlichen notwendig.

 

Bestattung von aus der Kirche Ausgetretenen oder Konfessionslosen

Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Ähnlich verhält es sich mit Menschen, die keiner Konfession oder Religion angehören. Die seelsorgerliche Begleitung der Angehörigen wird damit selbstverständlich nicht in Frage gestellt. Bitte suchen Sie in diesem Fall unbedingt das Gespräch mit uns.

 

Was kostet die kirchliche Bestattung?

In unserer Gemeinde erheben wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 €.
Die Kosten für das Grab, die Nutzung der Friedhofskapelle, Musik, Kreuzträger und Blumenschmuck werden Ihnen von den entsprechenden Stellen direkt in Rechnung gestellt oder über das Bestattungsunternehmen, das Sie damit beauftragen, abgerechnet.